Aktuelles · 21. August 2026
Wenn beide gut verdienen, wird es beim Elterngeld eng
Ein Paar erwartet das erste Kind, beide verdienen gut — und bekommen deshalb kein Elterngeld. Für die Finanzierung ist das kein Randthema, sondern eine Lücke, die vorher in die Rechnung gehört.
Sören Kämmerling Familie
Ein Paar erwartet das erste Kind. Beide stehen beruflich gut da, sie verdient sogar mehr als er. Und genau deshalb sagt der Staat beim Elterngeld irgendwann: für dich nicht. Weil das gemeinsame Einkommen über der Grenze liegt, ab der es entfällt. Diese Grenze ist in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt worden; was aktuell gilt, steht im Familienportal des Bundes.
Ich finde das aus einem sehr praktischen Grund schwierig: Es trifft die Familien, bei denen beide arbeiten, beide einzahlen und beide für ein paar Monate kürzertreten wollen. Also genau die Konstellation, die sonst überall als vorbildlich gilt.
Für eine Finanzierung ist das mehr als ärgerlich, es ist ein Rechenposten. Während der Elternzeit fällt ein Einkommen ganz oder teilweise weg. Fällt gleichzeitig das Elterngeld aus, ist die Lücke größer als gedacht — und die Rate läuft in voller Höhe weiter. Banken rechnen ohnehin mit dem Einkommen nach der Elternzeit und wollen wissen, wie die Monate dazwischen überbrückt werden.
Deshalb gehört diese Frage vor den Notartermin und nicht danach: Wie viele Monate sind es, was fehlt in dieser Zeit, und reicht die Rücklage dafür? Das lässt sich in zwanzig Minuten durchrechnen. Hinterher lässt es sich nur noch aushalten.
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