Wie lange sollst du die Zinsen festschreiben?
Kurz ist günstiger, lang ist sicherer — das weiß jeder. Die Frage ist, was die Sicherheit kostet und wann sie sich auszahlt. Beides steht hier in Euro, nicht in Prozentpunkten.
Zwei Bindungen, eine Rate.
Das Recht, das die Rechnung schief macht
Der Rechner oben vergleicht zwei Varianten so, als wäre die längere Bindung eine Einbahnstraße. Ist sie nicht — und das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.
Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kannst du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständigem Empfang jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Kostenfrei, ohne Vorfälligkeitsentschädigung, ganz gleich ob die Zinsbindung fünfzehn, zwanzig oder dreißig Jahre läuft. Dieses Recht steht dir zu, und niemand kann es dir vertraglich abkaufen.
Was das für die Entscheidung heißt: Eine lange Bindung schützt dich nach oben, ohne dich nach unten einzusperren. Steigen die Zinsen, hast du deinen alten Satz. Fallen sie, gehst du nach zehneinhalb Jahren raus und finanzierst günstiger um. Der Preis für diese Einbahnstraße zu deinen Gunsten ist der Aufschlag, den du heute zahlst — die Zeile „Preis der Sicherheit“ im Ergebnis.
Deshalb steht der Kipppunkt oben eher zu streng: Er unterstellt, dass du die lange Bindung bis zum Schluss durchhältst, auch wenn es günstiger ginge. In Wirklichkeit hast du ab Jahr zehneinhalb die Wahl. Sören und Kevin haben das in Folge 22 die 10-Jahres-Abzweigung genannt.
Und wenn du vorher raus musst?
Vor dem zehnten Jahr sieht es anders herum aus. Wer verkaufen muss, weil der Job ruft, eine Beziehung endet oder die Familie größer wird als geplant, zahlt eine Vorfälligkeitsentschädigung — und die fällt umso höher aus, je länger die Restbindung noch läuft. Genau deshalb fragen wir im Gespräch danach, wie fest deine Lebensplanung für die nächsten Jahre steht. Es ist keine neugierige Frage, sondern eine, die Geld kostet, wenn sie niemand stellt.
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
Zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre — was ist richtig?
Das hängt nicht vom Zins ab, sondern von dir: Wie viel Schwankung kannst du in zehn Jahren tragen? Wer knapp kalkuliert, kauft mit der längeren Bindung Planbarkeit — und die ist etwas wert, auch wenn sie am Ende rechnerisch teurer war. Wer Luft im Budget hat, kann das Risiko eher tragen. Der Rechner sagt dir, worüber du entscheidest, nicht wie du entscheiden sollst.
Sitze ich zwanzig Jahre fest, wenn ich lange binde?
Nein. Nach § 489 BGB kannst du zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen — kostenfrei, auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Auf dieses Recht kann dich niemand vertraglich verzichten lassen. Eine zwanzigjährige Bindung ist deshalb eher eine Absicherung nach oben als eine Fessel.
Warum rechnest du beide Varianten mit derselben Rate?
Weil dein Budget dasselbe bleibt. Würden wir stattdessen bei beiden die Tilgung auf 2 Prozent festnageln, hätte die teurere Bindung auch eine höhere Rate — dann vergleicht man zwei Dinge auf einmal und sieht nichts mehr klar. So bleibt genau ein Unterschied übrig: die Restschuld am Ende. Und die ist die Zahl, um die es geht.
Was, wenn ich vor Ablauf der Bindung verkaufen muss?
Dann wird das Darlehen vorzeitig zurückgeführt, und die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen — sie soll den entgangenen Zins ausgleichen. Je länger die Restbindung, desto höher fällt sie aus. Bei einem Verkauf wegen Umzug, Trennung oder Jobwechsel ist das ein echter Posten. Wer ahnt, dass es so kommen könnte, sollte das vor der Wahl der Bindung ansprechen, nicht danach.
Kann ich mir den Anschlusszins früher sichern?
Ja, mit einem Forward-Darlehen: Du vereinbarst heute den Zins für eine Anschlussfinanzierung, die erst in bis zu fünf Jahren startet. Die Bank lässt sich das Warten mit einem Aufschlag je Monat bezahlen. Das lohnt sich, wenn die Zinsen bis dahin stärker steigen als der Aufschlag kostet — und es nimmt in jedem Fall Unsicherheit heraus.
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